FAQ
FAQ zum FDM
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten zu vielen Fragen rund um das Thema Forschungsdatenmanagement.
Allgemeine Informationen
Mit einer standardisierten Dateibenennung und Versionierung behalten Sie den Überblick über Ihre Daten und Dateien. Des Weiteren führen vorgegebene und einheitliche Strukturen zu Zeit- und Aufwandsersparnissen. Dies vereinfacht den (administrativen) Forschungsalltag und erleichtert insbesondere die Zusammenarbeit in Verbundprojekten oder mit Projektpartnern außerhalb der Hochschule. Geschaffene Strukturen im Datenmanagement erleichtern zudem die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen. Regelmäßige Daten-Backups minimieren darüber hinaus das Risiko eines Datenverlusts. Gut dokumentierte Daten lassen sich ggf. auch nach Abschluss eines Forschungsprojektes in anderen Forschungskontexten weiterverwerten.
Der sogenannte Forschungsdatenlebenszyklus ist ein Modell, das sich am Verlauf eines Forschungsprojekts orientiert und so einen strukturierten Umgang mit Forschungsdaten erleichtert. Der Lebenszyklus von Forschungsdaten beginnt mit der Projektplanung, umfasst u.a. die Datenerhebung und -auswertung und schließt sich bei der Publikation, Archivierung und einer möglichen Nachnutzung der Forschungsdaten. Zusammen mit einem Datenmanagementplan hilft er, den qualitätsgesicherten Umgang mit Forschungsdaten zu planen und konsequent umzusetzen.
„Die Stationen des Datenlebenszyklus können variieren, im Allgemeinen umfasst der Datenlebenszyklus aber folgende Phasen:
- Forschungsvorhaben planen (inklusive Umgang mit den Daten im Forschungsprojekt, siehe Datenmanagementplan)
- Erstellung/Erhebung
- Aufbereitung und Analyse
- Teilen und Publizieren
- Archivierung
- Nachnutzung“
Quelle: forschungsdaten.info Redaktion. Datenlebenszyklus. In Glossar | Praxis Kompakt. [https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c273982]
Die FAIR-Prinzipien bilden die Grundlage für gutes Forschungsdatenmanagement. Diesen Prinzipien gemäß sollten Daten Findable (auffindbar), Accessible (zugänglich), Interoperable (interoperabel) und Reusable (weiterverwertbar) sein, um die bestmögliche Nutzbarkeit für Menschen und Maschinen sicherzustellen. Einen Überblick über die FAIR-Prinzipien finden Sie auf forschungsdaten.info.
Externe Leitlinien: Vorgaben und Leitlinien von Drittmittelgebern, sowie die gängige Praxis in der eigenen Fachcommunity. Hierbei sollte auch der Grad an Verbindlichkeit beachtet werden. Oftmals gehört bereits in der Antragsphase die Erstellung eines Datenmanagementplans (s.u.) zu den Fördervoraussetzungen. Hier finden Sie eine Auswahl der Anforderungen gängiger Drittmittelgeber im Hochschulbereich:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG hat Kriterien für den Umgang mit Forschungsdaten in die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgenommen und zudem Rahmenbedingungen und Leitlinien zum FDM veröffentlicht. Konzepte für das FDM sind in einigen Förderlinien bereits Standard bei der Beantragung.
– Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
– Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten
– Checkliste für Antragstellende zur Planung und zur Beschreibung des Umgangs mit Forschungsdaten in Forschungsvorhaben
Horizon Europe
FDM ist eine Fördervoraussetzung für Projekte in den Förderlinien von Horizon Europe und ist eng mit der Open Access-Strategie der EU verknüpft.
– How to comply with Horizon Europe mandate for Research Data Management
– RDM in Horizon Europe Proposals
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Anforderungen an das FDM werden in der jeweiligen Förderrichtlinie kommuniziert.
VolkswagenStiftung
Die VW-Stiftung verlangt FDM bei Projekten in denen viele Forschungsdaten entstehen.
– Informationen für Antragstellende
– Datenmanagementplan Vorlage
Carl-Zeiss-Stiftung
Die Anforderungen an das FDM sind im jeweiligen Förderprogramm festgelegt. Zum Teil wird ein Forschungsdatenkonzept – Konzept für den Umgang mit den Forschungsdaten bezüglich Datenschutz, Open Source, Open Access, gemeinsame Datenbanken, Reproduzierbarkeit – gefordert.
Interne Leitlinien: Einige Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben institutionelle Regelungen (Policies) oder Richtlinien, die den Umgang mit Forschungsdaten betreffen. Diese enthalten Empfehlungen oder Vorgaben zum Umgang mit Forschungsdaten.
Für persönliche Beratung zu FDM-Themen steht Ihnen der/die FDM-Scout an Ihrer Hochschule zur Verfügung. Bei fachspezifischen Fragen können auch die vier hochschulübergreifend tätigen FDM-Stewards hinzugezogen werden. Kontaktdaten finden Sie hier.
Fachspezifische Angebote werden auch von den Konsortien der Nationalen Forschungsdaten Infrastruktur (NFDI) angeboten. Eine Übersicht der Konsortien, gegliedert nach Wissenschaftsdisziplinen, finden Sie hier.
Eine deutschsprachige Plattform zum Thema Forschungsdatenmanagement ist das Informationsportal forschungsdaten.info.
FDM in der Planungsphase
Grundsätzlich sollten Sie für das Forschungsdatenmanagement etwa 5 % der Gesamtförderung des Projekts veranschlagen. Bei einigen Drittmittelgebern können Sie die benötigten Mittel für das Forschungsdatenmanagement direkt beantragen. Dies geschieht normalerweise entweder im Zuge der Projektantragstellung oder mit einem separaten Antrag (i.d.R. beim gleichen Drittmittelgeber). Achten Sie hier auf die Fristen zur Mittelbeantragung. Näheres dazu finden Sie in den einzelnen Förderrichtlinien der Drittmittelgeber.
- die Gewährleistung der Datenqualität,
- die Nachvollziehbarkeit der Forschungsergebnisse und ihre prinzipielle Replizierbarkeit (Überprüfbarkeit)
- die effiziente und rechtssichere Nachnutzbarkeit der Daten in anderen, neuen Forschungskontexten
Im Rahmen der Speicherung sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um zu verhindern, dass Unberechtigte Zugang zu Ihren Daten haben oder Daten gestohlen werden können. Dies ist bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, die DSGVO-konform gespeichert werden müssen, besonders wichtig. Hierbei sollten und können Sie auf die Angebote und Möglichkeiten Ihrer Institution zurückgreifen und sich bei Bedarf von dem/der Datenschautzbeauftragten Ihrer Hochschule beraten lassen.
Darüber hinaus müssen Daten auch für den Fall gesichert werden, dass sie durch menschliche Fehler, Technikversagen oder durch Umwelteinflüsse verloren gehen. Eine gute Grundregel stellt hierfür das 3-2-1-Backup Konzept dar: Von jeder Datei sollte es drei Kopien geben. Die Kopien sollten auf zwei unterschiedlichen Speichermedien abgelegt werden und eine Kopie sollte an einem externen Ort liegen.
FDM in der Erhebungs-, Analyse und Auswertungsphase
- RfII [Rat für Informationsinfrastrukturen] (2017): Datenschutz und Forschungsdaten. Aktuelle Empfehlungen. Göttingen. urn:nbn:de:101:1-201703087085
- RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2020): Handreichung Datenschutz. 2. vollständig überarbeitete Auflage. RatSWD Output 8(6). https://doi.org/10.17620/02671.50.
- Eisentraut M., Harzenetter K., & Trixa J. (2018, 13. Dezember) Datenschutz in der Praxis: Die informierte Einwilligung [Webinar]. Verbund Forschungsdaten Bildung. GESIS – Leibnitz-Institut für Sozialwissenschaften. YouTube. https://www.youtube.com/watch?v=Bot1oPBw66M
- Leitlinien und Formulierungsbeispiele zur Erstellung der Einwilligung des Europäischen Datenschutzausschusses („Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679“). https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-052020-consent-under-regulation-2016679_de
- Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „informierte Einwilligungen“. Version 2.1. Frankfurt am Main : DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2018, 8 S. – (fdb info; 4) – URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-223018 – DOI: 10.25656/01:22301
- Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „informierte Einwilligungen“ in leichter Sprache. Frankfurt am Main : DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2018, 9 S. – (fdb info; 5) – URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-223024 – DOI: 10.25656/01:22302
- Verbund Forschungsdaten Bildung: Allgemeine Informationen zur informierten Einwilligung und zum Umgang mit minderjährigen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern. https://www.forschungsdaten-bildung.de/einwilligung#Einwilligung-bei-Minderjährigen
- Verbund Forschungsdaten Bildung: Checkliste zur Erstellung rechtskonformer Einwilligungserklärungen mit besonderer Berücksichtigung von Erhebungen an Schulen. Frankfurt am Main : DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2019, 7 S. – (fdb info; 1) – URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-222973 – DOI: 10.25656/01:22297
- DARIAH ELDAH Consent Form Wizard: Tool zur Erstellung informierter Einwilligungen
- iva2: Prüfung der Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung (browserbasiertes Tool von BERD@NFDI)
Personenbezogene Daten sind Daten, die es erlauben, anhand der enthaltenen Informationen konkrete Personen zu identifizieren. Um dies zu verhindern bzw. zu erschweren, sollten personenbezogene Daten entfernt oder verfremdet werden.
Entfernt man den Personenbezug aus den Daten so, dass er sich nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederherstellen lässt, erhält man anonymisierte Daten. Für die Archivierung oder Publikation anonymisierter Daten ist keine Einwilligung der Studienteilnehmer und Studienteilnehmerinnen erforderlich, da es sich nicht mehr um personenbezogene Daten handelt.
Bei der Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten nach einer dokumentierten Systematik verschlüsselt, z.B. statt Klarnamen werden ID-Nummern vergeben. Die Wiederherstellung des Personenbezugs ist nur möglich, wenn man Zugang zur Dokumentation des Verschlüsselungsverfahrens hat. Pseudonymisierte Daten behalten ihren Status als personenbezogene Daten und können darum nur mit Einwilligung archiviert, publiziert oder zur Nachnutzung weitergegeben werden.
Inwieweit Forschungsdaten anonymisiert oder pseudonymisiert werden können, hängt von der wissenschaftlichen Fragestellung ab.
- Meyermann, Alexia; Porzelt, Maike: Hinweise zur Anonymisierung qualitativer Daten. Version 1.1. Frankfurt am Main : DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2014, 17 S. – (forschungsdaten bildung informiert; 1) – URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-219682 – DOI: 10.25656/01:21968
- Ebel, Thomas; Meyermann, Alexia: Hinweise zur Anonymisierung von quantitativen Daten. Version 1.2. Frankfurt am Main : DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2015, 11 S. – (forschungsdaten bildung informiert; 3) – URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-219703 – DOI: 10.25656/01:21970
FDM in der Publikations- und Archivierungsphase
Unter Archivierung kann die langfristige Speicherung von finalen Daten, bestenfalls angereichert mit Metadaten und in einem offenen, langlebigen Dateiformat, verstanden werden. Die Archivierung von Forschungsdaten gewährleistet die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen und wird damit als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis angesehen. Werden Daten nur archiviert, sind sie grundsätzlich nicht für andere zugänglich. Quelle: [https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/faqs/]
Datenpublikation bezeichnet die Veröffentlichung von Daten. So können die Daten von anderen Forschenden eingesehen und ggf. für weitere Forschungsvorhaben weiterverwendet werden. Dabei können die Nutzungsbedingungen und Zugangsberechtigungen zu den Daten individuell festgelegt werden. Durch eine Datenpublikation wird demnach nicht unbedingt jedem uneingeschränkter Zugang zu den eigenen Daten gewährt. Es besteht auch die Möglichkeit den Zugang auf bestimmte Nutzergruppen zu beschränken oder die Daten nur auf Anfrage zu teilen.
Generell gibt es drei Publikationswege für Forschungsdaten:
Supplement zu einem im Verlag veröffentlichten Fachartikel:
Daten können als Supplement zu einem wissenschaftlichen Artikel über einen Verlag veröffentlicht werden, um die im Artikel beschriebenen Forschungsergebnisse zu verdeutlichen. Hierfür eignen sich vor allem aggregierte Daten, wie z.B. Bilder oder Tabellen.
Eigenständiges Informationsobjekt in einem Repositorium:
Repositorien sind Datenbanken, in denen digitale Objekte wie Datensätze archiviert, dokumentiert und publiziert werden können. Diese können in institutionelle, disziplinspezifische und generische Repositorien unterteilt werden.
Institutionelles Repositorium: Dokumentenserver, der von Institutionen betrieben werden, so z.B. von einer Hochschule oder Hochschulverbünden
Disziplinspezifisches Repositorium: auf eine Wissenschaftsdisziplin oder ein bestimmtes Themengebiet spezialisiertes Repositorium; geeignete Repositorien lassen sich z.B. über die Repositorien-Suchmaschine re3data.org finden
Generisches Repositorium: für alle Wissenschaftsdisziplinen offenes Repositorium; z.B. Zenodo
Publikation in Data Journals:
Dabei sind die Daten selbst in einem Repositorium abgelegt. Bei den im Data Journal publizierten Informationen handelt es sich um eine ausführliche Beschreibung der Daten, deren Eigenschaften und Angaben zur potentiellen Nachnutzung. Die Daten im Repositorium und der dazugehörige Data Journal-Artikel werden mittels eines DOI verknüpft und sind somit eindeutig auffindbar. Einige dieser Zeitschriften bieten ein Peer-Review-Verfahren an, bei dem der Datensatz sowie seine Dokumentation begutachtet werden.
- Geistes-/Sozial/-Wirtschaftswissenschaften (aktuell im Aufbau; Verlinkung folgt)
- Informatik (aktuell im Aufbau; Verlinkung folgt)
- Ingenieurwissenschaften
- Natur-/Lebenswissenschaften (aktuell im Aufbau; Verlinkung folgt)
- Freier Zugang („Public Use File”): Daten können, entweder direkt oder nach Registrierung und Zustimmung zu Nutzungsbedingungen, eingesehen oder heruntergeladen werden.
- Zugang auf Antrag („Scientific Use File”): Daten können erst nach Stellung eines Antrags und auf Basis einer Datennutzungsvereinbarung genutzt werden. Der Datenzugang ist auf wissenschaftliche Nutzung beschränkt. Scientific Use Files sind typischerweise weniger stark anonymisiert als Public Use Files.
- Gesicherter Zugang: Um Zugang zu Datensätzen mit niedrigerem Anonymisierungsniveau anbieten zu können, bieten einige Forschungsdatenzentren (FDZ) geschützte Zugänge an. Dazu zählt die Möglichkeit, Auswertungen an einem Gastarbeitsplatz durchzuführen oder – bei quantitativen Daten – über ein Fernrechensystem (z.B. RemoteNEPS, JoSuA) zu arbeiten. Hierbei erfolgt keine physische Übergabe des Datensatzes an die Nutzerinnen und Nutzer.
- Geschlossener Zugang (Archivierung, keine Veröffentlichung): Ein Zugriff auf die Daten durch Dritte ist nicht möglich.
- Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)
- GNU General Public License (GPL)
- Digital-Peer-Publishing-Lizenz (DPPL)
Um Daten langfristig auffindbar zu machen, benötigen sie einen persistenten Identifikator.
Digital Object Identifier (DOI): Bei einem DOI handelt es sich um eine einzigartige maschinenlesbare Nummer, die mit einem digitalen Objekt, z.B. den veröffentlichten Forschungsdaten, verknüpft ist. Die DOI-Vergabe erfolgt normalerweise durch das Repositorium in dem Sie Ihre Forschungsdaten ablegen. Weitere Informationen unter: doi.org
Open Reseacher und Contributor ID (ORCID): Die ORCID ist „der DOI für Wissenschaftler:innen“ und ermöglicht die eindeutige Zuordnung aller wissenschaftlichen Arbeiten zu Ihrer Person. Wer über ein ORCID-Profil verfügt, kann seine ORCID z.B. in wissenschaftlichen Publikationen angeben und so die Publikation mit dem eigenen ORCID Profil persistent verknüpfen. Einen kostenlosen ORCID Account können Sie in wenigen Minuten selbst erstellen: orcid.org
FDM und Nachnutzung
Um die eigenen Forschungsdaten für andere Forschende nachnutzbar zu machen, sollten die Daten in einem geeigneten (Fach-)Repositorium abgelegt und ausführlich mit Metadaten beschrieben werden. Zusätzlich ist die Lizenzvergabe von zentraler Bedeutung. Eine umfangreiche Datendokumentation hilft anderen Forschenden Ihren Datensatz zu verstehen und weiterzuverwenden. Es empfiehlt sich jemanden zu bestimmen, der nach Projektende für die im Projekt entstandenen Forschungsdaten verantwortlich ist und interessierten Forschenden als Ansprechperson zur Verfügung steht.
Die Publikation von Daten ist keine Einbahnstraße. Daten anderer Forschender können beispielsweise aus Repositorien bezogen werden (Lizenzierung und weitere Nutzungsbedingungen sind dort stets angegeben und sollten beachtet werden).
Beispiele für die Nutzung bestehender Daten: als Vergleichsdaten für die eigenen Erhebungen, für alternative Auswertung der Daten um neue Erkenntnisse aus bestehenden Datensätzen zu gewinnen etc.
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