Systematisches Forschungsdatenmanagement (FDM) ist ein Gewinn für jedes Forschungsprojekt. Aber auch externe Faktoren lassen es sinnvoll erscheinen, sich damit auseinanderzusetzen: Immer mehr Förderer öffnen die Drittmittelkiste eher, wenn der Wunschbrief (Antrag) Angaben zum FDM enthält.
Nehmen wir als Beispiel die DFG: Bei Anträgen zur klassischen Sachbeihilfe muss im Kapitel „Umgang mit Forschungsdaten“ unter anderem aufgeführt werden, was für Daten Sie im Projekt verarbeiten, wie Sie diese sicher aufbewahren, was für rechtliche Rahmenbedingungen Sie hierbei beachten werden, ob und wie Dritte Zugang zu den Daten erhalten und wer für das Ganze verantwortlich ist.
Und weil dies keine Grusel-, sondern eine Weihnachtsgeschichte ist, gibt es auch gute Nachrichten:
- Die DFG stellt eine Checkliste zur Verfügung, die eine sehr gute Vorlage zum Schreiben des Kapitels bietet.
- Das Kapitel ist üblicherweise nur eine Viertelseite bis eine Seite lang.
- Kosten, die durch das FDM entstehen, können mit beantragt werden.